Verweis

Verweis
1verweisen:
Mhd. verwīz̧en, ahd. farwīz̧an »strafend oder tadelnd vorwerfen«, got. fraweitan »Recht verschaffen, rächen«, niederl. ‹ver›wijten »vorwerfen« sind Präfixbildungen zu dem im Nhd. untergegangenen einfachen Verb mhd. wīz̧en, ahd. wīz̧an »strafen, peinigen«. Dieses Verb gehört im Sinne von »wahrnehmen« zu der unter wissen dargestellten idg. Wurzel *u̯eid- »erblicken, sehen«. Die heutige Bedeutung »tadeln, vorwerfen« hat sich aus dem Wortgebrauch im Sinne von »eine Schuld wahrnehmen, ein Vergehen bemerken« entwickelt (vgl. die gleiche Bedeutungsentwicklung bei lat. animadvertere »wahrnehmen, bemerken; rügen, ahnden, strafen«). Eine Rückbildung aus dem Verb ist 1Verweis »Rüge, Tadel« (spätmhd. verwīz̧). – Verwandt mit »1verweisen« ist 2verweisen »hinweisen; an eine andere Stelle weisen; verbannen« (mhd. verwīsen; vgl. weisen). Die beiden heute gleich lautenden Verben sind seit dem 15. Jh. formal zusammengefallen. Eine Rückbildung aus »2verweisen« ist 2Verweis »Hinweis auf eine andere Textstelle«.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Verweis — Verweis …   Deutsch Wörterbuch

  • Verweis — (lat. Reprehensio), die tadelnde Vorhaltung eines zu Schulden gebrachten Vergehens od. Versehens, stärker als die bloße Zurechtweisung, durch welche Jemand auf eine irrige Ansicht od. ein unrechtes Thun aufmerksam gemacht wird. Der V. bildet eine …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verweis — (Reprehensio), die Erklärung, daß die Handlungsweise dessen, dem der V. gegeben wird, eine fehlerhafte, ungesetzliche gewesen sei, wogegen Zurechtweisung (Rektifikation, Rektifizierung) die Erklärung ausdrückt, daß der andre von einer irrigen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verweis — Verweis, Erklärung, daß die Handlungsweise jemandes eine zu mißbilligende, ungesetzliche gewesen sei, meist Disziplinarstrafe. Der gerichtliche V. als leichteste Strafe kommt nach dem Reichsstrafgesetzb. (§ 57) nur bei jugendlichen Personen bis… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Verweis — Verweis, die Erklärung, daß eine Handlung eine fehlerhafte oder ungesetzliche war, ist eine gewöhnliche Disciplinarstrafe; der gerichtliche V. ist eine mehr od. minder bedeutende Ehrenstrafe …   Herders Conversations-Lexikon

  • Verweis — ↑Lektion …   Das große Fremdwörterbuch

  • Verweis — Hinweis; Ratschlag; Rat; Vorschlag; Empfehlung; Tipp; Referenz * * * Ver|weis [fɛɐ̯ vai̮s], der; es, e: 1. Hinweis, dass an einer anderen Stelle [des Buches] etwas über das Gesuchte zu finden ist; Aufforderung, an einer anderen Stelle… …   Universal-Lexikon

  • Verweis — Ein Verweis ist: ein Hinweis im Text auf eine andere Textstelle, siehe Querverweis ein elektronischer Verweis (Verlinkung) in einem Hypertext, siehe Hyperlink in Computerprogrammen die Referenz auf ein Objekt, siehe Referenz (Programmierung) eine …   Deutsch Wikipedia

  • Verweis — Ver·weis1 der; es, e ≈ Rüge, Tadel <jemandem einen Verweis erteilen; einen Verweis aussprechen; einen Verweis erhalten> Ver·weis2 der; es, e; ein Verweis (auf etwas (Akk)) ein kurzer Kommentar in einem Buch (wie z.B. ,,siehe... ,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Verweis — der Verweis, e (Mittelstufe) eine Maßregelung, Zurechtweisung Synonyme: Rüge, Tadel Beispiel: Er hat für sein Verhalten einen scharfen Verweis erhalten. Kollokation: jmdm. einen Verweis erteilen …   Extremes Deutsch

  • Verweis — Belehrung, Ermahnung, Mahnung, Maßregelung, Ordnungsruf, Rüge, Tadel, Verwarnung, Zurechtweisung; (geh.): Schelte; (bildungsspr.): Lektion; (ugs.): Abkanzelung, Anpfiff, Rüffel, Standpauke, Strafpredigt; (salopp): Anschiss; (Rechtsspr.):… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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